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BASISGRUNDKURS GEMÄSS GESAMTARBEITSVERTRAG (GAV)

Grundausbildung für neue Mitarbeiter

Seit dem 1. März 2004 hat der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche allgemeine Gültigkeit für alle Sicherheitsfirmen ab 20 Mitarbeiter. Im Art. 12 wird eine Basisschulung von 20 Stunden vorgeschrieben. Die Firma kann aber Ihre Kurse selbst definieren.

mögliche Zusammensetzung:
- Meldewesen
- Rechtskunde
- Psychologie
- Verteidigungsspray
- Eigensicherung

Teilnehmer:
Alle in eine Firma neu eintretenden Personen oder solche, die diesen Kurs noch nie besucht haben. Mindestens 10 Personen / maximal 16 Personen

Kursdauer / Kursort
20 Lektionen / Ausbildungszentrum K-SWISS

Kursdatum:
Nach Vereinbarung mit der Firma

Theoretische und praktische Prüfung
- Jeder Kurs wird nach bestandener Prüfung in den Fachausweis der K-SWISS eingetragen. Es ist möglich, diese Prüfung am Ende des Kurses oder an einem der ausgeschriebenen Abschlussprüfungstage abzulegen.
- Für das Bestehen einer Prüfung gelten immer dieselben Regeln, es muss 80% des theoretischen und 80% des praktischen Teils erfüllt werden.

Kurskosten:
Pro Teilnehmer Sfr. 380.00 inkl. Unterlagen